AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle von Gallery Gatsko, Maximilian Beindorf („Zeichner“) angebotenen und/oder erbrachten Leistungen.

Honorar und Angebot

  1. Das Honorar des Zeichners bemisst sich nach dem tatsächlichen Zeit- und Kostenaufwand, soweit nicht ausdrücklich ein Fixpreis vereinbart wurde. Aufgrund der Kleinunternehmerschaft des Zeichners wird keine Umsatzsteuer berechnet.

  2. Angebote des Zeichners beruhen auf der Beschreibung des Auftrags durch den Kunden. Der Zeichner zeigt dem Kunden Änderungen des Zeit- und Kostenaufwands unverzüglich an, wenn sich eine Überschreitung der ursprünglich kalkulierten Kosten um mehr als 15 % abzeichnet. Eine Fixpreisvereinbarung wird ungültig, wenn der Kunde einen Parameter des Auftrags ändert, bei dem er davon ausgehen muss, dass dieser Einfluss auf die kalkulierten Kosten hat.

  3. Der Zeichner hält sich an seine Angebote 30 Tage nach Abgabe gebunden.

Leistungserbringung und Abnahme

  1. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei den vertragsgegenständlichen Werken des Zeichners um urheberrechtlich geschützte Werke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.4 Urheberrechtsgesetz handelt.

  2. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde die vertragsgegenständlichen Werke in elektronischer Form.

  3. Entwicklungsarbeiten, die über das Ausmaß vertraglich vereinbarter Korrektureniterationen hinausgehen, werden separat in Rechnung gestellt.

  4. Die Werke gelten als vertragsgemäß abgeliefert und abgenommen, wenn dem Zeichner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Werke eine schriftliche Mängelrüge des Kunden zugegangen ist.

Fälligkeit und Ausfallhonorar

  1. Der Rechnungsbetrag ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen (5% über dem Basiszinssatz) und Mahnkosten in Rechnung gestellt.

Nutzungsrechte

  1. Dem Kunden wird an den Werken ein – soweit nicht anders vereinbart – ausschließliches Nutzungsrecht zu dem von ihm bei Auftragserteilung angegebenen Zweck eingeräumt, wobei sich insbesondere der zeitliche und inhaltliche Umfang der Nutzungsberechtigung hilfsweise aus der Korrespondenz und den Umständen der Auftragserteilung ergeben können. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung aller Ansprüche des Zeichners aus dem jeweiligen Auftrag.

  2. Alle anderen Rechte an dem Werk verbleiben bei dem Zeichner bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte bedarf der schriftlichen Vereinbarung und ist gesondert zu vergüten.

  3. Der Kunde ist nur insoweit berechtigt, die ihm eingeräumten Rechte auf Dritte zu übertragen, als dies notwendig aus dem Nutzungszweck folgt.

  4. Bei unberechtigter Nutzung der Werke ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

Haftung

  • Der Zeichner haftet nicht für die Verletzung von Rechten Dritter, z. B. von abgebildeten Personen oder an abgebildeten Objekten (insbesondere Werken der bildenden oder angewandten Kunst).

  • Bis zur Abnahme haftet der Zeichner für einen Verlust der Werke nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Nach der Abnahme ist der Zeichner nicht mehr für die Sicherung der Werke verantwortlich, insoweit ist jede Haftung ausgeschlossen.